Ein Rechtsanspruch auf
Veröffentlichung der vom
Veranstalter/ von der
Veranstalterin vorgelegten
Veranstaltungsbeschreibung besteht
nicht. Die KulTourStadt Gotha GmbH
behält sich das Recht vor, die
Veranstaltungsbeschreibung zu
bearbeiten. Eines Einverständnisses
des Veranstalters/der Veranstalterin
bedarf es hierzu nicht.
Für den Fall, dass der
KulTourStadt Gotha GmbH durch die
Veröffentlichung der vom
Veranstalter/ von der Veranstalterin
mitgeteilten
Veranstaltungsbeschreibung oder
Teile davon oder sonstiger Angaben
zur Veranstaltung Nachteile
entstehen oder Dritte in diesem
Zusammenhang Ansprüche gegen die
KulTourStadt Gotha GmbH geltend machen,
stellt der Veranstalter/ die
Veranstalterin die KulTourStadt
Gotha
GmbH von allen damit in Zusammenhang
stehenden Kosten frei, ist jedoch
jedenfalls im Innenverhältnis zum
Ausgleich aller der KulTourStadt
Gotha
GmbH entstehenden Kosten
verpflichtet.
Die Haftung der KulTourStadt Gotha GmbH
für die Richtigkeit der abgedruckten
Veranstaltungsdetails wird
ausgeschlossen.